| Kauf und Verkauf | ||
Zeit ist Geld!
Wahrscheinlich haben Sie schon eine konkrete Vorstellung von Ihrem Traumauto. Oder Sie wissen bereits, wie viel Sie für Ihren Gebrauchten haben wollen. In beiden Fällen sollten Sie sich ein wenig Zeit lassen und sich mit dem Markt vertraut machen. Denn am meisten Spaß macht's, wenn Sie voll auf Ihre Kosten kommen.
Gebrauchtwagenmarkt
Wer sucht, der findet
Erste Anhaltspunkte auf der Suche liefert sicherlich das Internet. Doch gerade Käufer von Gebrauchtwagen sollten die persönliche Beratung und die Garantieleistungen eines Autohändlers vor Ort nicht unterschätzen.
Sie wollen sich mal umsehen? Ein Klick genügt:
Fahrzeugbewertung: Kostenlos für Kunden der Provinzial
Sie wollen wissen, was Ihr "Neuer" tatsächlich kosten darf oder was Ihr "Alter" noch wert ist? Die unabhängigen Sachverständigen von eurotaxschwacke sagen's Ihnen! Selbstverständlich können Sie bei Schwacke auch Ihr Motorrad professionell bewerten lassen.
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Probefahrt: Werden Sie Ihr eigener Testfahrer!
Gerade beim Gebrauchtwagenkauf ist eine Probefahrt unerlässlich. Unser Tipp: Am besten überlegen Sie sich bereits im Vorfeld eine möglichst abwechslungsreiche Strecke. So können Sie in aller Ruhe Ihr zukünftiges Auto auf Herz und Nieren prüfen.
Eine wertvolle Hilfestellung bietet Ihnen dabei unsere Checkliste Probefahrt (PDF; 126 KB)
Der besondere Tipp Ihrer Provinzial
Das sollten Sie wissen: Wenn Sie einen Gebrauchten bei einem privaten Anbieter kaufen und bei der Probefahrt einen Unfall verschulden, sind eigene Personen- und Sachschäden nicht durch die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Das bedeutet: Schäden, die am Fahrzeug des Verkäufers entstanden sind, müssen Sie dem Verkäufer ersetzen.
Kaufen Sie bei einem gewerblichen Händler, haften Sie als Käufer in der Regel nicht, wenn ein Schaden entsteht. Vorführwagen sind meist vollkaskoversichert.
Kaufvertrag
Der Schlüssel zum Autokauf
Sie sind mit dem Preis und dem Ergebnis der Probefahrt einverstanden – wunderbar! Jetzt fehlt nur noch ein schriftlicher Kaufvertrag. Ihr Vorteil: Er gibt allen Beteiligten die nötige Sicherheit, und Sie vermeiden böse Überraschungen. Wer sich lediglich auf mündliche Zusagen verlässt, sieht im Zweifelsfall alt aus. Unser Tipp: Musterkaufverträge machen auch hier das Leben leichter!
Worauf Sie sonst noch unbedingt achten sollten:
Mündliche Zusagen und Zubehör
- Halten Sie bereits getroffene mündliche Zusagen nachträglich im Kaufvertrag fest. Dies gilt auch für mitverkauftes Zubehör
- Bei Platzproblemen schafft ein Zusatzblatt Abhilfe. Vermerken Sie diese Form der Erweiterung im Originalvertrag als Vertragsbestandteil
Ratenverträge und Widerrufsrecht
- Tragen Sie bei Ratenverträgen das Kaufdatum korrekt ein. Gesetzlich stehen Ihnen zwei Wochen Widerrufsrecht zu. Bei rückdatierten Verträgen würden Sie wertvolle Zeit verschenken
Verkäufer ist nicht Fahrzeugeigentümer
- Lassen Sie sich unbedingt die Verkaufsvollmacht sowie den Ausweis des Vollmachtgebers (Fahrzeugeigentümer) zeigen, falls der Verkäufer nicht der Eigentümer ist
Zahlung des Kaufpreises
- Den vollen Kaufpreis gibt's erst, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beziehungsweise den alten Fahrzeugbrief in den Händen halten. Dieser gilt als Eigentumsnachweis
Zulassung
- Melden Sie Ihr Auto innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Werktagen um
- Auch der Verkäufer muss den Verkauf seines Fahrzeuges melden. Welche Dokumente hierfür erforderlich sind, finden Sie auf der Seite Zulassung
KFZ-Steuer
- Bitte melden Sie Ihr verkauftes Fahrzeug rechtzeitig ab, da Sie ab diesem Zeitpunkt keine Kfz-Steuer mehr bezahlen müssen. Für die Abmeldung legen Sie der Zulassungsbehörde, neben den üblichen Abmeldeunterlagen , die Kopie des Kaufvertrags (Veräußerungsanzeige) vor
Versicherung
- Mit Abschluss des Kaufvertrages geht auch die Versicherung auf Sie als Käufer über. In diesem Fall wird die Versicherung des Vorbesitzers auf Ihre Schadenfreiheitsklasse und Ihre Tarifierungsmerkmalen angepasst. Anschließend können Sie auf Wunsch das Versicherungsunternehmen innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfristen wechseln
- Bei der Zulassung bestätigt der Käufer seinen gültigen Versicherungsschutz mit seiner neuen Versicherungsbestätigung. Die Zulassungsbehörden teilen dies der Versicherung des Vorbesitzers mit
- Verursacht der Käufer nach der Eigentumsübertragung einen Unfall, hat dies keine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers
Zulassung
Elektronische Versicherungsbestätigung: Ohne Papier geht's auch
Ohne gültige Kfz-Haftpflicht keine Zulassung! Die gute Nachricht ist: Seit März 2008 wird der entsprechende Versicherungsnachweis aus Papier (Doppelkarte) durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt. Ihr Vorteil: Sie sparen nicht nur Papier, sondern auch Zeit!
Und so funktioniert's:
- Ihr Versicherungsunternehmen stellt Ihren Versicherungsnachweis in einer zentralen Datenbank bereit
- Zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer)
- Über die VB-Nummer prüft die Zulassungsbehörde in der Datenbank, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht
- Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs oder einem Versicherungswechsel erhalten Sie Ihren Versicherungsschein auf dem Postweg
Ein bereits zugelassenes Fahrzeug muss nicht erneut angemeldet werden. Eine eVB-Nummer ist nur im Falle einer Neuanmeldung notwendig.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Daten als Versicherungsnehmer mit denen auf Ihrem Personalausweis übereinstimmen, da die Zulassungsbehörde hier keine Änderungen vornehmen kann.
Die richtigen Zulassungsdokumente: Letzter Schritt vor Ihrer ersten Fahrt
Für die Anmeldung eines Neuwagens benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- als Inhaber von alten Kfz-Papieren: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kfz-Schilder bei einer Anmeldung im gleichen Zulassungsbezirk (sofern vorhanden)
Wiederanmeldung eines Fahrzeuges
- Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Als Inhaber von alten Kfz-Papieren: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kfz-Schilder (sofern vorhanden und reserviert)
Wohnortwechsel oder Namensänderung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung über ihre Kfz-Haftpflichtversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Als Inhaber von alten Kfz-Papieren: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kfz-Schilder
Die meisten Zulassungsbehörden bestehen bei der Anmeldung des Fahrzeuges auf das Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer.
Abmeldung eines Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Als Inhaber von alten Kfz-Papieren: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
- Kfz-Schilder
Kfz-Steuer
Bereits vor dem Kauf wissen, wie viel der Fiskus will
Jetzt Kfz-Steuer berechnen und gleichzeitig erfahren, welche Schadstoffplakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt wird.
Podcast
Folge 3 Podcast „Versicherungsscheck“
Was eine gute Kfz-Versicherung ausmacht, erfahren Sie hier. Dazu aktuelle Infos über die neuen Leistungen der Provinzial Kfz-Versicherung.
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Folge 4 Podcast „Kfz-Versicherung“
Neue Tipps und Infos rund um Ihr Auto: Was zeichnet eine gute Kfz-Versicherung aus? Die goldenen Regeln im Schadenfall: Was tun, wenn es gekracht hat. Reinhören und Durchblicken mit der vierten Folge des Kfz-Podcast der Provinzial.
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