| Endlich 18 | ||

Sehnsüchtig wird er erwartet – der 18. Geburtstag. Führerschein, Freiheit, Unabhängigkeit, endlich erwachsen sein und ernst genommen werden: Das alles verbinden junge Erwachsene mit diesem magischen Datum. Doch nicht nur mehr Rechte, auch mehr Pflichten folgen jetzt. Hier die wichtigsten Rechte und Pflichten im Überblick:
Führerschein
Endlich. Zwar gibt es inzwischen bundesweit die Möglichkeit, mit 17 Jahren den Führerschein
zu machen. Alleine fahren darf man aber erst mit 18. Für das eigene Auto muss eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, sonst wird der Wagen gar nicht erst
zugelassen.
Wählen und gewählt werden
Ab 18 können junge Erwachsene ihr Wahlrecht bei Gemeinde-, Stadt-, Kreis-, Land- und
Bundestagswahl wahrnehmen.
Jugendschutz
Wenn man volljährig ist, entfallen alle Beschränkungen durch das Jugendschutzgesetz. Nun kann
man abends so lange ausgehen wie man will. Auch der Erwerb oder Konsum von Alkohol und Tabakwaren
ist nicht mehr verboten.
Geld
Ohne Zustimmung der Eltern kann nun bei Sparkassen und Banken ein eigenes Girokonto eröffnet
werden. Bei einem regelmäßigen Einkommen ist auch eine Kreditkarte möglich.
Geschäftsfähigkeit
Ab 18 ist man nun voll geschäftsfähig. Das heißt, die jungen Erwachsenen können alle Rechts-
und Geldgeschäfte selbst- ständig tätigen – tragen aber auch das Risiko dafür. So müssen sie
zum Beispiel die sich aus dem Abschluss eines Miet-, Kredit- oder Kaufvertrages ergebenden
Verpflichtungen erfüllen.
Schadensersatzpflicht
Die jungen Menschen können für alle Schäden, die sie anrichten, zivilrechtlich belangt
werden. Das heißt, sie sind volldeliktfähig.
Strafmündigkeit
Vom 18. bis zum 21. Lebensjahr kann das Gericht entscheiden, ob im Falle einer Straftat nach
dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht bestraft wird.
Arbeitszeiten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz hat nur bis zum 18. Lebensjahr Gültigkeit. Das heißt, die
jungen Erwachsenen können länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die Arbeit an Samstagen
und Sonntagen und Schicht- bzw. Akkordarbeit ist gestattet.
Wehr- oder Zivildienst
Alle männlichen deutschen Staatsangehörigen unterliegen mit der Volljährigkeit der
Wehrpflicht. Den Dienst an der Waffe kann man aus Gewissensgründen verweigern. Statt zur Bundeswehr
zu gehen, muss man dann bei einer sozialen Einrichtung den Zivildienst ableisten. Seit 2000 können
auch Frauen freiwillig den Grundwehrdienst ableisten.
