| Verfahrensverzeichnis | ||
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in §4g Abs. 2 vor, dass der Beauftragte für den
Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu
machen hat:
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Unternehmensdaten
Leiter der Datenverarbeitung: Herr Gerd Borggrebe
Zweckbestimmung der Datenerhebung
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ist der Vertrieb von
Versicherungen. Erhoben werden Daten zu Kunden, Vertrags-, Mitarbeiter- sowie Vermittlerdaten.
Empfänger der
Daten sind Rückversicherer, Vermittler, andere Versicherer, Verbände (Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft, Verband privater Krankenversicherer, Verband der öffentlichen Versicherer,
Serviceunternehmen). Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen werden die
entsprechenden Daten gelöscht.
Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten wird nicht geplant.

