Überlassen Sie Ihre Altersvorsorge uns und nicht dem Zufall
Anders als die gesetzliche Rentenversicherung garantieren wir Ihnen die Höhe Ihrer PrivatRente. Entscheiden Sie sich für Sicherheit und Tradition. Denn als führender Versicherer in Ihrer Region sind wir schon seit jeher eng mit Land und Leuten verbunden. Verlassen auch Sie sich auf Ihre Provinzial!
Warum ist eine private Rentenversicherung so wichtig?
Wer nach aktivem Berufsleben weiterhin eine hohe Lebensqualität genießen möchte, braucht eine zusätzliche Altersvorsorge.
Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung
Mit der PrivatRente können Sie Ihre Zukunft verlässlich und flexibel nach Ihren Wünschen
planen. Diese Vorteile sind Ihnen sicher:
- Schließen der gesetzlichen Rentenlücke durch private Vorsorge
- Lebenslange, garantierte Zusatzrente oder wahlweise einmalige Kapitalleistung
- Während der Abrufphase sind Teilkapitalentnahmen möglich
- Beitragszahlung laufend oder einmalig sowie Zuzahlungen bis zu Beginn der Abrufphase möglich
- Geringe Besteuerung während der Auszahlungsphase
- Zusätzliche Renditechancen durch Anlage der Überschussanlage in Fonds möglich
- Zusätzlicher Risikoschutz: Erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit durch PflegeRentenoption inklusive
- Hinterbliebenenabsicherung vereinbar
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ebenfalls vereinbar
- Teuerungsausgleich zum Erhalt der Kaufkraft durch optionalen Einschluss einer Dynamik
- Vorzeitiger Rentenbeginn auch vor 60 Jahren jederzeit möglich
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Wie funktioniert die PrivatRente?
Beitragszahlung
Auch bei der Zahlung der Beiträge haben Sie die Wahl: Möchten Sie Ihre Beiträge laufend
einzahlen oder auf einen Schlag? Möchten Sie nur ein paar Jahre lang zahlen oder bis zum
Rentenbeginn?
Rentenauszahlung
Falls Sie sich für die aufgeschobene Rente entschieden haben, profitieren Sie von folgenden
Auszahlungsmöglichkeiten:
- Garantierte Rente auf Lebenszeit
- Einmalige Kapitalleistung
- Teilkapitalabfindung
Sie können sich bis spätestens zwei Monate vor dem von Ihnen bestimmten Rentenbeginn mit der Entscheidung Zeit lassen. Die Nutzung einer Auszahlungsoption zur Steueroptimierung ist ebenfalls möglich – auch mit Teilkapitalabfindung.
Im Todesfall vor Beginn der Rentenzahlung
Tritt der Todesfall vor Beginn der Rentenzahlung ein, zahlen wir den Rückkaufswert der
Hauptversicherung an die von Ihnen bestimmte Person zurück.
Im Todesfall nach Beginn der Rentenzahlung
Tritt der Todesfall hingegen nach Beginn der Rentenzahlung ein, wird je nach gewähltem Tarif
folgendermaßen verfahren:
- Tarif ZR (mit Rentengarantiezeit): Tritt der Todesfall innerhalb der vorher festgelegten Rentengarantiezeit ein, wird die Rente bis zum Ende dieser Garantiezeit an eine von Ihnen bestimmte Person weiter gezahlt. Auf Wunsch kann auch eine einmalige Kapitalabfindung der noch ausstehenden Renten verlangt werden. Bei der Wahl der Garantiezeit gilt die Faustformel: Je kürzer diese Garantie gewählt wird, desto höher ist Ihre Rente. Sie selbst erhalten Ihre Rente natürlich in jedem Fall lebenslang.
- Tarif ZRK (mit Kapitalrückgewähr): Bei diesem Tarif zahlen wir an die von Ihnen bestimmte Person die für den gewählten Rentenzahlungsbeginn vereinbarte Kapitalabfindung abzüglich der bereits gezahlten vereinbarten Renten
Überschussbeteiligung für zusätzliche Rendite
Informationen zur Überschussbeteiligung entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen:
Versicherungsunterlagen zur Rentenversicherung (PDF; 275 KB)
PflegeRentenoption
Für eine umfassende Altersvorsorge ist auch die finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall
wichtig. Aus diesem Grund jetzt neu und nur bei der Provinzial:
Die erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit mit unserer PflegenRentenoption!
Sind Sie zu Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig, können Sie ab einem Mindestalter von 60 Jahren in den Jahren der Abrufphase eine erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit (PflegeRente) beantragen. Diese Option ist für Sie kostenlos!
Weitere Informationen liefert Ihnen auch unsere Broschüre PflegeRentenoption (PDF; 188KB)
Beispielrechnungen
Wie viel Rente Sie mit der PrivatRente kassieren können, veranschaulichen Ihnen unsere
Beispielrechnungen:
Versorgungsvorschlag
PrivatRente nach Tarif ZR (PDF; 33 KB)
Versorgungsvorschlag
PrivatRente nach Tarif ZRK (PDF; 33 KB)
Von welchen Steuervorteilen profitieren Sie?
Bei Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung
Private Vorsorge lohnt sich steuerlich auch nach in Kraft treten des Alterseinkünftegesetzes.
Nach wie vor haben Sie bis kurz vor Rentenbeginn die Möglichkeit, sich das angesammelte Kapital
auszahlen zu lassen (Kapitalabfindung). Für diesen Fall gelten die folgenden Regeln für die
Besteuerung der Erträge:
Die Erträge sind dabei definiert als Differenz aus Kapitalabfindung und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Beiträge für Zusatzversicherungen).
Wenn die Aufschubzeit Ihrer Rentenversicherung mindestens 12 Jahre betragen hat und Sie am Tag der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind, ist die Hälfte der Erträge, die wir für Sie erwirtschaftet haben, steuerfrei. Ferner können Sie sich innerhalb der letzten fünf Jahre der Aufschubzeit jeweils zum Jahrestag einen Teil Ihres Kapitals auszahlen lassen. So sind Sie in dieser Zeit flexibler und können für Ihre Rentenversicherung die Freibeträge der Kapitalertragsteuer mehrfach nutzen (statt alle Erträge zum Ende der Aufschubzeit auf einmal zu versteuern) und dadurch optimal ausschöpfen.
Bei laufender Rentenauszahlung
Haben Sie eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart, dann werden alle erwirtschafteten
Erträge unversteuert in die Rente "mitgenommen", und Sie profitieren dann ganz besonders von den
Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes: die Besteuerung dieser Renten ist nämlich mit dem
Alterseinkünftegesetz deutlich abgesenkt worden. So müssen zum Beispiel bei einem Rentenbeginn mit
65 Jahren nur noch 18% der Rente als Ertragsanteil mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert
werden.
Welche Zusatzabsicherungen können Sie wählen?
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bei Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für die PrivatRente gilt: Solange
Berufsunfähigkeit besteht, wird Ihre private Rentenversicherung beitragsfrei gestellt und Sie
bekommen, falls vereinbart, die versicherte Rente. Der volle Versicherungsschutz Ihrer PrivatRente
bleibt natürlich bestehen.
Risiko-Zusatzversicherung
Mit der Risiko-Zusatzversicherung (RZV) erweitern Sie Ihre leistungsstarke PrivatRente um
einen zusätzlichen Sicherheitsbaustein, der Ihre Angehörigen mit einer einmaligen Kapitalleistung
wirksam absichert, falls Ihnen etwas zustößt.
Unfall-Zusatzversicherung
Die Unfall-Zusatzversicherung (UZV) bietet eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen
bei Unfalltod für einen geringen zusätzlichen Beitrag. Sie ist insbesondere für Personen, deren
Leben auf Grund beruflicher Tätigkeit oder individueller Freizeitgestaltung erhöht unfallgefährdet
ist, empfehlenswert.
