Mofa und Moped
Das starke Duo für Ihr Zweirad
Lückenlose Sicherheit auf der Straße: Bei berechtigten Ansprüchen im Schadenfall kommen wir für die finanziellen Folgen bei Dritten auf. Wer Schäden an seinem eigenen Zweirad versichern will, sorgt mit unserer Teil- bzw. Vollkasko für zusätzlichen Schutz. Als starker Partner an Ihrer Seite kümmern wir uns um alles, was im Fall der Fälle erledigt werden muss. Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein und verlassen Sie sich auf Ihre Provinzial!
Warum ist eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung unverzichtbar?
Jeder, der mit einem Mofa oder einem Moped am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ist laut Gesetz verpflichtet, sich gegen die finanziellen Folgen von Unfallschäden gegenüber Dritten abzusichern. Jeweils zum 1. März jeden Jahres gelten neue Versicherungskennzeichen. Die alten "Mopedschilder" verlieren dann ihre Gültigkeit.
Die Provinzial empfiehlt daher, sich rechtzeitig ein neues Versicherungskennzeichen zu besorgen. Denn wer ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar und steht vor einem hohen finanziellen Risiko.
Welche Zweiräder sind versichert?
Mit dem Versicherungskennzeichen dürfen alle Mofas, Mopeds und Roller mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (wenn ab 01/2002 in Verkehr genommen) bzw. von 50 km/h (wenn bis 12/2001 in Verkehr genommen) fahren. Das Kennzeichen gilt auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm, einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Leergewicht bis 350 kg sowie für motorisierte Krankenfahrstühle bis 15 km/h und zugelassene Segways.
Wie bekomme ich mein Versicherungskennzeichen?
Wer gleich losbrausen möchte, holt sich den Versicherungsnachweis in Form eines Kennzeichens. Die Schilder gibt's bei jeder Provinzial Geschäftsstelle oder Sparkasse in Ihrer Nähe - und schon sind Sie bis Ende Februar des folgenden Jahres durchgängig versichert. Ab 1. März beginnt dann wieder ein neues Versicherungsjahr mit einem neuen Schild.
Alles was Sie dafür tun müssen, damit ein Unfall nicht auf Ihr Konto geht
Bringen Sie einfach die Betriebserlaubnis Ihres Zweirads sowie Ihren Personalausweis mit. Anschließend händigen wir Ihnen Ihr neues Versicherungskennzeichen aus, damit einer ordnungsgemäßen Teilnahme am Straßenverkehr nichts mehr im Wege steht. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Versicherungskennzeichen noch eine Dokumentenhülle sowie einen Kennzeichenverstärker.
Informieren Sie sich hier über die Versicherungsprämien 2010 (PDF; 120 KB).
Welche Haftpflicht-Leistungen bietet wir Ihnen?
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung prüft zunächst die Schuldfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten.
Im Schadenfall schreibt der Gesetzgeber für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckung vor: Bei Fahrzeugen bis 10 Plätzen müssen Personenschäden mit 7,5 Mio. Euro, Sachschäden mit 1 Mio. Euro und Vermögensschäden mit 50.000 Euro abgesichert sein.
Bei schweren Unfällen aber reicht dies oft nicht aus. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen mit unserer 100 Mio. Euro Pauschaldeckung Leistungen, die weit über die gesetzlich geforderten Mindest-Deckungssummen hinausgehen.
Sofern Sie dies abgeschlossen haben, regulieren wir den Schaden Ihres Unfallgegners bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden sind auf 8 Mio. Euro je geschädigter Person begrenzt.
Welche Leistungen bietet Ihnen eine Teil- oder Vollkasko?
Während die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung vornehmlich für Schäden bei Dritten aufkommt, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, auch Schäden an Ihrem eigenen Zweirad zu versichern. Je nach Ihrem persönlichen Bedarf empfehlen wir Ihnen dabei entweder eine Teil- oder eine Vollkasko:
Teilkasko
Die Teilkasko stellt eine empfehlenswerte Grundabsicherung für bestimmte Schäden am eigenen Zweirad dar. Dazu gehören:
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Diebstahl, Raub oder Unterschlagung des Fahrzeugs oder seiner Teile
- Elementarschäden z.B. durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Schäden aus Unfällen durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Manschetten und Dämmmaterial, inklusive Folgeschäden bis 3.000 Euro
- Schäden durch Kurzschlüsse in der Verkabelung, inklusive Folgeschäden an den Aggregaten bis 3.000 Euro
- Ersatz von Betriebsstoffen bis 150 Euro - Öl, Kühl-, Brems- und Hydraulikflüssigkeit (nicht Kraftstoff)
Vollkasko
Unsere Vollkasko-Versicherung umfasst alle Leistungen unserer Teilkasko - und reguliert darüber hinaus:
- Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Dritter)
- Selbstverursachte Unfälle
Die wichtigsten Leistungen von Teil- und Vollkasko im Überblick:
- Die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung können Sie mit 100 Euro Selbstbeteiligung oder ohne Eigenanteil abschließen
- Bei älteren Zweirädern verzichten wir auf Abzüge für Wertverbesserungen durch neue Ersatzteile
- Mitversichert sind auch grob fahrlässig verursachte Schäden (außer bei Entwendung sowie Schäden infolge von Trunkenheit oder Rauschmittelkonsum)
- Werkseitig eingebaute Sonderausstattungen versichern wir beitragsfrei mit. Darüber hinaus gibt es für nicht werkseitig eingebaute Sonderausstattungen eine Entschädigungsgrenze (Zeitwert) von 5.000 Euro
Bei den Angaben handelt es sich um Auszüge aus dem Versicherungsumfang, Grundlage für den Versicherungsschutz sind die jeweils gültigen Bedingungen.
