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Sonntag, 05.09.2010

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Beim Zahnersatz sprechen die Zahlen für sich


Sehen Sie selbst, welche Kosten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch beim Zahnersatz übernimmt. Mittlerweile muss ein nicht unbeträchtlicher Teil von Ihnen selbst getragen werden.

Der so genannte Festzuschuss der GKV

gesund_kinder_beispiel

Der Festzuschuss deckt lediglich 50 % der statistischen Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Durch die regelmäßige Führung des Bonushefts beim Zahnarzt kann man diesen Prozentsatz etwas erhöhen: ´

- Erhöhung auf 60 % (mindestens 5 Jahre in Folge regelmäßige jährliche Kontrollen),
- Erhöhung auf 65 % (mindestens 10 Jahre in Folge regelmäßige jährliche Kontrollen).

Zur Kostendeckung reicht dies jedoch bei Weitem nicht aus. Sehen Sie selbst.


Beispiel 1

Gewählte Zahnersatzversorgung:

Ein Implantat mit Einzelkrone und Keramikverblendung.

  • Zahnärztliches Honorar* ca. 800,00 EUR + Zahnlaborkosten und Praxismaterial* ca. 1.100,00 EUR ergeben
  • Gesamtkosten von ca. 1.900,00 EUR

Mögliche GKV-Leistung (maximaler Festzuschuss von 65 %)

355,29 EUR

Leistung durch Tarif ZahnPLUS

760,00 EUR

Kostenabsicherung insgesamt

1.115,29 EUR

 

Beispiel 2

Gewählte Zahnersatzversorgung (ab dem 4. versicherten Jahr): Eine 6-gliedrige, festsitzende Brückenversorgung im Oberkiefer, sowie eine ebenfalls 6-gliedrige, festsitzende Brückenversorgung im Unterkiefer ( mit jeweils Verblendungen im sichtbaren Bereich) zum Ersatz von insgesamt 4 fehlenden Zähnen.

  • Zahnärztliches Honorar* ca. 2.273,00 EUR + Zahnlaborkosten und Praxismaterial* ca. 2.600,00 EUR ergeben
  • Gesamtkosten von ca. 4.873,00 EUR

Mögliche GKV-Leistung (maximaler Festzuschuss von 65 %)

1.026,89 EUR

Leistung durch Tarif ZahnPLUS

1.949,20 EUR

Kostenabsicherung insgesamt

2.976,09 EUR

*Berechnung nach GOZ (Grundsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte) und Preis- und Leistungsverzeichnis

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