Beim Zahnersatz sprechen die Zahlen für sich
Sehen Sie selbst, welche Kosten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch beim Zahnersatz übernimmt. Mittlerweile muss ein nicht unbeträchtlicher Teil von Ihnen selbst getragen werden.
Der so genannte Festzuschuss der GKV
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Der Festzuschuss deckt lediglich 50 % der statistischen Durchschnittskosten für die
Regelversorgung ab. Durch die regelmäßige Führung des Bonushefts beim Zahnarzt kann man diesen
Prozentsatz etwas erhöhen: ´
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Zur Kostendeckung reicht dies jedoch bei Weitem nicht aus. Sehen Sie selbst.
Beispiel 1
Gewählte Zahnersatzversorgung:
Ein Implantat mit Einzelkrone und Keramikverblendung.
- Zahnärztliches Honorar* ca. 800,00 EUR + Zahnlaborkosten und Praxismaterial* ca. 1.100,00 EUR ergeben
- Gesamtkosten von ca. 1.900,00 EUR
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Mögliche GKV-Leistung (maximaler Festzuschuss von 65 %) |
355,29 EUR |
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Leistung durch Tarif ZahnPLUS |
760,00 EUR |
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Kostenabsicherung insgesamt |
1.115,29 EUR |
Beispiel 2
Gewählte Zahnersatzversorgung (ab dem 4. versicherten Jahr): Eine 6-gliedrige, festsitzende Brückenversorgung im Oberkiefer, sowie eine ebenfalls 6-gliedrige, festsitzende Brückenversorgung im Unterkiefer ( mit jeweils Verblendungen im sichtbaren Bereich) zum Ersatz von insgesamt 4 fehlenden Zähnen.
- Zahnärztliches Honorar* ca. 2.273,00 EUR + Zahnlaborkosten und Praxismaterial* ca. 2.600,00 EUR ergeben
- Gesamtkosten von ca. 4.873,00 EUR
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Mögliche GKV-Leistung (maximaler Festzuschuss von 65 %) |
1.026,89 EUR |
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Leistung durch Tarif ZahnPLUS |
1.949,20 EUR |
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Kostenabsicherung insgesamt |
2.976,09 EUR |
*Berechnung nach GOZ (Grundsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte) und Preis- und Leistungsverzeichnis
